Zweite Chance im Casino

In Österreich gibt es ein Glücksspielmonopol – die einzige staatliche Lizenz für Online-Glücksspiel haben die Casinos Austria mit der Plattform win2day. Alle anderen Anbieter dürfen nach geltender Rechtslage keine Online-Glücksspiele in Österreich anbieten. Was passiert, wenn man bei diesen Anbietern Geld verliert, lassen sich die Verluste zurückfordern?

 

Nicht nur über die Plattform win2day lässt sich von Österreich aus in Online Spielcasinos Geld verlieren. Hunderte Anbieter bieten in Österreich Glücksspiel über das Internet an und operieren meist vom Ausland aus:  bwin, Interwetten, Mr. Green, bet365, bet-at-home, Partypoker, DrückGlück, Wildz, Casumo, 888 Casino, Lottoland, Winfest, LeoVegas, William Hill, Wunderino, Lapalingo, NetBet, Betway, NetBet, Tipico oder Pokerstars, um nur einige davon zu nennen. Diese Online-Casinos argumentieren häufig, das österreichische Glücksspielmonopol sei “unionsrechtswidrig”, da es gegen die Dienstleistungsfreiheit der EU verstoßen würde. Deshalb dürften sie ihrer Meinung nach Online-Glücksspiel auch in Österreich anbieten. Ist das wirklich so oder lassen sich diese Casinos erfolgreich verklagen?

 

Der Europäische Gerichtshof hat bereits mehrfach Kriterien festgelegt, wonach ein Glücksspielmonopol rechtlich zulässig sein kann. Daraufhin haben in Österreich der Verwaltungsgerichtshof, der Verfassungsgerichtshof und auch der Oberste Gerichtshof in mehreren Urteilen ausgesprochen, dass das österreichische Glücksspielmonopol nicht gegen Unionsrecht verstößt und daher gültig ist. Der Oberste Gerichtshof dazu explizit in einer Entscheidung:

 

Der OGH sieht keinen Anlass, von der Rechtsprechung des Senats abzugehen, dass nach gesamthafter Würdigung aller tatsächlichen Auswirkungen im Sinn der Rechtsprechung des EuGH das österreichische System der Glücksspielkonzessionen nicht gegen Unionsrecht verstößt.
 

Was bedeutet das nun für Personen, die in Österreich bei Online-Casinos Geld verloren haben? Kann man verlangen, dass Casinos Verluste zurückerstatten müssen? Können Spieler ihre Verluste einklagen?

Das Oberlandesgerichts Wien hat in einer Entscheidung vom 30. März 2017 einen Rückforderungsanspruch gegen ein Online Casino aus dem Ausland mit folgender Begründung bejaht und einer Rückerstattung stattgegeben:

 

Der Rückforderungsanspruch des Klägers resultiere im Hinblick auf die fehlende Konzession der Beklagten aus einem verbotenen Glücksspiel. Was auf der Grundlage eines unerlaubten und damit unwirksamen Glücksspielvertrags gezahlt worden sei, sei rückforderbar. Eine Rechtsgrundlage biete sowohl das Bereicherungs-, als auch das Schadenersatzrecht, zumal der Eingriff ins Glücksspielmonopol auch eine Schutzgesetzverletzung bewirke.


Verluste
bei sämtlichen Online Casinos sind somit rückforderbar. Mit einer Klage gegen das Online Casino können Spieler sämtliche Verluste der letzten 30 Jahre zurückfordern.  Ausgenommen hiervon ist der Anbieter win2day und Verluste bei Sportwetten generell, da Sportwetten rechtlich gesehen keine “Glücksspiele” sind.

Voraussetzung ist, dass es sich um einen Verbraucher oder eine Verbraucherin aus Österreich handelt und diese Verluste auch vor Gericht nachweisbar sind. Gewinne müssen abgezogen werden – es muss ein Gesamtverlust vorliegen. Dazu sollten Zahlungsbelege, Kreditkartenabrechnungen, Kontoauszüge oder sonstige Beweise gesichert werden. Viele Casinos stellen auf Anfrage auch eine komplette Aufstellung der Einzahlungen und Auszahlungen zur Verfügung. Fragen Sie bei Ihrem Casino per E-Mail oder über den Live-Chat nach.

Da es sich meist um Verfahren mit großen Schadenersatzbeträgen handelt, können die Prozesskosten hoch sein. Im Falle einer Selbstfinanzierung müssen Spieler und Spielerinnen die Prozesskosten vorfinanzieren. Abhilfe können Rechtsschutzversicherungen oder Prozessfinanzierer bieten. Die Kanzlei kooperiert mit einem erfahrenen Prozessfinanzierer und übernimmt für betroffene Spieler die dortige Antragstellung. Wir haben keine Beschränkung auf bestimmte Casinos oder bestimmte getätigte Zahlungsmethoden wie Sofortüberweisung, Paypal oder Kreditkarte – solange alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, unterstützen wir Sie individuell und persönlich.

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Geld im Online-Casino verloren?