Flugverspätung

Rollt Ihr Flugzeug erst mit größerer Verspätung zur Startbahn, stehen Ihnen grundsätzlich Ausgleichszahlungen bis zu 600,- Euro pro Person zu. Dies gilt auch, wenn Ihr Flug komplett ausfällt oder Sie zwar pünktlich zum Check-In erschienen sind, aber nicht befördert werden.

 

Hier können Sie sich Ihren möglichen Anspruch ausrechnen.

 

Neben diesem Ausgleichsanspruch als Entschädigung bei Flugverspätungen stehen Ihnen Betreuungsleistungen wie Verpflegung, Übernachtungen und Unterstützungsleistungen wie Fortsetzung der Flugreise oder Rückerstattung des Flugpreises zu.

 

Voraussetzung für die Entschädigung bzw. für einen Schadensersatz ist, dass Ihr Flug eine Abflugverspätung von (je nach Entfernung) 2-4 Stunden hatte und Sie insgesamt einen Zeitverlust von drei Stunden oder mehr erleiden.

 

Entschädigung bei FlugverspätungÜbrigens gelten diese Fluggastrechte für alle Arten von Flügen. Entscheidend ist, dass es sich um einen Flug mit einer EU-Fluggesellschaft handelt oder der Startflughafen innerhalb der EU liegt. Es ist völlig egal, ob es sich um einen Linienflug bei einer Premium-Airline handelt, einen Charterflug im Rahmen einer Pauschalreise oder einen Billigflug. Auch der Flugpreis spielt keine Rolle. Im Einzelfall kann Ihnen also eine Entschädigung bei Flugverspätung zustehen, die höher ist, als der Ticketpreis war. Bei Pauschalreisen stellen Flugverspätung außerdem Reisemängel dar, die zusätzlich eine Minderung des Reisepreises rechtfertigen können.

 

Die Ursache der Flugverspätung spielt dabei zunächst keine Rolle: Es ist egal, ob es sich um eine Annullierung, Stornierung, Überbuchung oder reine Verspätung handelt und worauf diese beruht.

 

Nur wenn die Airline rechtzeitig einen Alternativflug anbietet oder nachweisen kann, dass sie die Verspätung nicht zu verantworten hat, da außergewöhnliche, unvermeidbare Umstände vorlagen (etwa bei Schneechaos, Streik der Flugsicherheit etc.) muss sie keine Ausgleichsleistung zahlen. Die Beweispflicht für solche außergewöhnlichen und unvermeidbaren Umstände hat die Fluggesellschaft. Die Ursache muss außerhalb des Einflussbereichs der Fluggesellschaft liegen. Ein technischer Defekt am Flugzeug entlastet die Fluggesellschaft daher regelmäßig nicht. Ob die Airlines bei einer streikbedingten Flugverspätung Entschädigungen zahlen müssen oder dieser als „außergewöhnlicher Umstand“ gewertet wird, hängt vom Einzelfall ab. Handelt es sich um einen Streik außerhalb des Betriebes der Fluggesellschaft (etwa ein Streik der Fluglotsen), wird man dies kaum der Fluggesellschaft anlasten können. Anders sieht dies aus, wenn der Streik innerhalb der Airline stattfindet.

 

Auch den Passagieren, die wegen der Verspätung des Zubringerfluges ihren Anschlussflug verpassen, steht grundsätzlich eine entsprechende Entschädigung zu (siehe „Sonderfall verpasster Anschlussflug“).

 

Wichtig: Fluggesellschaften müssen also nur dann nicht zahlen, wenn die Verspätung durch  außergewöhnliche, für die Airline unvermeidbare Umstände verursacht wurde. Dennoch versuchen viele Airlines regelmäßig, Ausgleichszahlungen unter Verweis auf widrige Umstände abzublocken, obwohl entsprechende außergewöhnliche, unvermeidbare Umstände im  konkreten Fall gar nicht vorlagen bzw. nicht nachweisbar sind. Oft wird auch versucht, die Betroffenen mit einer geringen Zahlung oder einem Fluggutschein abzuwehren.

 

Lassen Sie sich mit so etwas nicht abspeisen und machen Sie Ihre Fluggastrechte geltend! Sie haben Anspruch auf den vollen Ausgleichsbetrag in bar.

 

Um Ihre Fluggastrechte zu wahren und die Ihnen zustehende Entschädigung und Schadensersatz bei einer Flugverspätung geltend machen zu können, sollten Sie für einen Nachweis der Verspätung sorgen. Werden neue Tickets ausgestellt, können zum Beispiel die alten Bordkarten als Nachweis diesen. Oft werden aber die alten Bordkarten am Schalter sofort vernichtet, es ist daher ratsam, vorher die alten Gepäckscheine als Nachweis abzutrennen. Im Zweifel empfehle ich, sich die Verspätung von der Airline schriftlich bestätigen zu lassen.

 

Die Ansprüche sind übrigens immer direkt bei der Airline geltend zu machen, nicht gegenüber dem Reisebüro oder dem Reiseveranstalter. Im Einzelfall kann es sinnvoll sein, das Reisebüro um Unterstützung zu bitten. War der Flug Bestandteil einer Pauschalreise, kommen zusätzlich Minderungsansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter in Betracht, diese sind dann (unabhängig von den Entschädigungsansprüchen gegenüber der Fluggesellschaft) gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen.

 

Sollte die Fluggesellschaft Ihnen nicht umgehend die Ihnen zustehende Entschädigung auszahlen, nehmen Sie am besten Kontakt mit einem auf Reiserecht und Fluggastrechte ausgerichteten Anwalt in Berlin auf. Ich prüfe Ihren konkreten Anspruch und setze diesen für Sie gegenüber der Fluggesellschaft durch.

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Wem steht Pflegegeld zu?

Das Ausmaß des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegebedarf. Es sind sieben Stufen vorgesehen. Erforderlich ist ein Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden pro Monat. Die Anzahl der Stunden des monatlichen Pflegebedarfs wird im Rahmen einer Begutachtung durch eine Ärztin/einen Arzt oder eine Pflegefachkraft festgelegt.

 

Höhe des Pflegegeldes ab 1. Jänner 2021
Pflegebedarf in Stunden pro Monat Pflegestufe=> Betrag in Euro monatlich (netto)
Mehr als 65 Stunden

 

 

1  162,50 Euro
Mehr als 95 Stunden

 

 

2 299,60 Euro
Mehr als 120 Stunden

 

 

3 466,80 Euro
Mehr als 160 Stunden

 

 

4 700,10 Euro
 

Mehr als 180 Stunden, wenn

  • ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist
5 951,00 Euro
 

 

Mehr als 180 Stunden, wenn

  • zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind und diese regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind oder
  • die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist

 

6 1.327,90 Euro
 

Mehr als 180 Stunden, wenn

  • keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder
  • ein gleich zu achtender Zustand vorliegt
7 1.745,10 Euro

 

Das Pflegegeld wird zwölf Mal pro Jahr monatlich im Nachhinein ausbezahlt. Vom Pflegegeld werden keine Lohnsteuer und kein Krankenversicherungsbeitrag abgezogen.

 

Ab 1. Jänner 2020 und in der Folge mit Wirkung vom 1. Jänner jeden Jahres erfolgt eine Erhöhung des Pflegegeldes in allen Stufen mit dem jeweiligen Anpassungsfaktor nach § 108fASVG.

 

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130.000 € zu viel bezahlte Miete: die wohl größte Rückerstattung Österreichs

Auch gewerbliche Airbnb-Untervermieter können sich im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetz gegen den Eigentümer wehren.

 

Die Branche der tageweisen Apartmentvermietung ist aufgrund des Coronavirus und der damit ausbleibenden Touristen in eine tiefe Krise gestürzt. Nun hat ein mit Legal Help kooperierender Prozessfinanzierer als einer der Pioniere der Mietsenkungsbranche gegen Erfolgshonorar durch die jahrelange Zusammenarbeit und Unterstützung von spezialisierten Rechtsanwälten eine Lösung für gewerbliche Untervermieter gefunden.

 

Im konkreten Fall ließ sich der Hauptmieter das Untervermietungsrecht für ein gesamtes Zinshaus, bestehend aus 13 Wohnungen, einräumen. Für die Beurteilung, ob ein gesetzlich regulierter Mietzins vereinbart werden kann, kommt es jedoch ausschließlich auf die Parteienabsicht bei Abschluss des Mietvertrags an. Eine anschließende gewerbliche Vermietung hat keinen Einfluss auf die Anwendung des Richtwertsystems.

 

Unter Würdigung des oben erwähnten konnte sich der Hauptmieter bereits nach nur 6 Monaten Verfahrensdauer über einen Vergleich in Höhe von 130.000 Euro freuen.

 

Mehr Gerechtigkeit am Immobilienmarkt

 

Bei Legal Help ist man sich sicher, mit der Kombination aus jahrelanger Expertise aus Legal Tech und spezialisierten Rechtsanwälten mit bedingungsloser Übernahme der Prozesskosten das passende Rezept für mehr Gerechtigkeit am Wiener Immobilienmarkt gefunden zu haben.

 

Wohnen Sie auch in einem Altbau? Dann überprüfen Sie JETZT ihre Miete:

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