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Nach VW folgt nun der Mercedes Abgasskandal

March 17th, 2021 by

Was lange vermutet wurde, ist nun Realität: Auch Mercedes (Daimler AG) ist in den Diesel Abgasskandal verwickelt. Schon für mehr als 700.000 Mercedes Diesel wurde vom Kraftfahrt-Bundesamt europaweit der Rückruf ausgesprochen, um sich einem Software-Update der Abschaltvorrichtungen zu unterziehen.

Der Hintergrund

Lange Zeit war Volkswagen im alleinigen Fokus des Abgasskandals. Doch Daimler geriet immer stärker unter Druck. Im Juli 2017 berichtete Spiegel Online, dass die Ermittler der Staatsanwaltschaft Stuttgart die Daimler AG verdächtigen, seit rund 10 Jahren Fahrzeuge mit einem unerlaubt hohen Abgasausstoß zu verkaufen. Insgesamt seien hiervon weit über eine Million Fahrzeuge in Europa und den USA betroffen. Im Fokus der Ermittlungen waren die Motorenreihen OM 642 und OM 651, die angeblich eine illegale Abschalteinrichtung enthielten.

Im Mai 2018 berichtete der Spiegel, dass dem Daimler Konzern der Rückruf von rund 600.000 Diesel-Fahrzeugen droht, weil deren Motorensteuerung unzulässig manipuliert worden sein soll. Das KBA ging dem Verdacht nach, dass durch eine unzulässige Abschalteinrichtung die Wirkung des Abgassystems manipuliert wurde. Mercedes bestritt diesen Vorwurf. Durch die mediale Präsenz geriet die Daimler AG verstärkt ins Visier des Bundes­verkehrs­ministeriums und des Kraft­fahrt­bundes­amtes. Letzteres ordnete letztendlich den Rückruf von 5.000 Mercedes Vito an.

Am 12. Juni 2018 verdichteten sich dann die Vorwürfe: Mercedes scheint im Abgasskandal tiefer verwickelt zu sein, als angenommen. Das Kraft­fahrt­bundes­amt kündigte einen verpflichtenden Rückruf an für 238.000 weitere Dieselfahrzeuge in Deutschland und 774.000 in Europa – wegen des erheblichen Verdachts auf eine eingebaute unzulässige Abschaltvorrichtung.

Nicht am Rückruf teilnehmen!

Unser Rat: Nehmen Sie auf keinen Fall an einem Mercedes Rückruf teil, ohne sich vorher rechtlich beraten zu lassen. Die Durchführung des Software-Updates kann zu Rechtsverlusten führen. Ferner kann es ungewisse Folgen für ihren Mercedes nach sich ziehen. Lassen Sie sich vorher von einem auf den Mercedes Abgasskandal spezialisierten Rechtsanwalt beraten.

Ihre Rechte beim Mercedes Rückruf

Durch möglicherweise unzulässige Funktionen in der Abgas-Software und einem daraus resultierenden Rückruf, besteht ein Mangel am Fahrzeug, weshalb betroffene Fahrzeughalter Gewährleistungsansprüche anmelden können. Wird zudem bewiesen, dass die Daimler AG vorsätzlich bzw. betrügerisch gehandelt hat, haben Geschädigte zudem Schadensersatzansprüche.

Grundsätzlich können Sie von Ihrem Recht auf Nachbesserung bei Ihrem Verkäufer (Autohaus, Vertragshändler) Gebrauch machen, wenn Sie sich nicht einfach mit einem Software-Update, dessen Konsequenzen heute nicht abgeschätzt werden können, abspeisen lassen wollen. Darüber hinaus können Sie ggf. folgende Ansprüche geltend machen:

Vom Kaufvertrag zurücktreten

Ist der Verkäufer zu einer Nachbesserung nicht bereit oder hat Ihre gesetzte Nachbesserungsfrist überschritten, dürfen Sie vom Kaufvertrag zurücktreten. Dadurch geben Sie Ihr Fahrzeug zurück und erhalten den Kaufpreis zurückerstattet.

Rückgabe des Fahrzeugs gegen Erhalt eines mangelfreien Neufahrzeugs

Zahlreiche Urteile im VW Abgasskandal haben es bereits gezeigt: Geschädigte sind auch dazu berechtigt, Ihr Fahrzeug bei Ihrem Verkäufer abzugeben und im Gegenzug ein mangelfreies Neufahrzeug zu erhalten.

Fahrzeug behalten und Schadensersatz fordern (z. B. wegen Wertminderung oder lokaler Fahrverbote)

Schadensersatzansprüche im Mercedes Abgasskandal können Sie geltend machen, wenn Ihr Fahrzeug z. B. die Umweltplakette aufgrund der erhöhten Abgaswerte verlieren würde. Auch Fahrverbote und der Kaufpreis können als Schaden angesehen werden. Letzterer aus dem Grund, da beim Kauf des betroffenen Diesels eine Täuschung vorlag, von der Sie nicht in Kenntnis gesetzt wurden. Andernfalls wäre der Kaufvertrag wohl nicht zustande gekommen.

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Dieselgate: Betrug darf sich nicht lohnen!

 

EuGH stoppt skandalöse Abgas-Tricksereien

March 2nd, 2021 by

Neues Urteil verbietet Abschaltesoftware, Autobauer massiv unter Druck

von Kid Möchel, Dominik Schreiber Quelle: kurier.at

 

Die europäische Autoindustrie dürfte vor einer der größten Rückrufaktionen von Fahrzeugen stehen. Denn mehr als fünf Jahre nach Platzen des Diesel-Abgasskandals hat der Europäische Gerichtshof (EUGH) für betroffene Fahrzeugbesitzer ein richtungsweisendes Grundsatzurteil gefällt.

Laut EuGH sind die in den Fahrzeugen zum Beispiel von VW (EA189) eingebauten Abgas-Abschalteinrichtungen zur Verbesserung der Abgaswerte bei Zulassungstests verboten. Das heißt: Die Emissionsgrenzwerte müssen von den Fahrzeugen nicht nur auf dem Prüfstand, sondern auch unter normalen Nutzungsbedingungen eingehalten werden.

 

“Menschenschutz vor Motorschutz”

 

„Das ist ein sehr guter Tag für die betroffenen Fahrzeugbesitzer und es ist Rückenwind für unsere 16 Sammelklagen“, sagt Thomas Hirmke, Chefjurist des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) zum KURIER. „Das schaut nicht gut aus für VW.“

„Der EuGH hat klargestellt, dass Menschenschutz vor Motorschutz geht“, sagt Anwalt Michael Poduschka zum KURIER. „Rechtlich bedeutet das, dass diese Abschalteinrichtungen, die höchstwahrscheinlich nahezu alle Fahrzeuge-Hersteller bis September 2015 verbaut haben, rechtswidrig sind.“

 

Motor verschmutzt

 

Die Automobilbranche habe bisher argumentiert, dass die Abgasabschalteinrichtung eingebaut werde, weil ansonsten der Motor verschmutzt. Das würde eine rechtliche Ausnahme darstellen. Dem widerspricht der EuGH vehement.

Das Vorhandensein einer Abgas-Abschalteinrichtung kann nur dann als Ausnahme gerechtfertigt werden, „wenn der Motor vor plötzlichen und außergewöhnlichen Schäden geschützt werden muss, die zu einer konkreten Gefahr während des Betriebs des Fahrzeugs führen“. Nicht unter die Ausnahme fällt eine Abschalteinrichtung, „die den Verschleiß und die Verschmutzung des Fahrzeugs verhindert“.

 

„Das Urteil könnte VW noch schwer auf den Kopf fallen und so richtig teuer werden“, sagt Hirmke. Allein in Österreich sind 388.000 Fahrzeuge aus dem VW-Konzern betroffen. Aber das Problem betrifft auch andere Autobauer. Allein Anwalt Poduschka bearbeitet rund 600 Fälle, geklagt werden neben VW und Audi Mercedes, BMW, Renault, Fiat (Jeep) und Opel.

Auch sie sollen solche Abschalteinrichtungen eingebaut haben, was bestritten wird. So sind diese vor allem als „Thermofenster“ bekannt. Das heißt, dass die Autosoftware die Abgasreinigung etwa bei weniger als 15 Grad Celsius abschaltet und das Fahrzeug monatelang im Schmutzmodus fährt. Denn die Durchschnittstemperatur betrug 2019 in Österreich 8,5 Grad, heuer lag sie neun Monate unter 15 Grad. Die Thermofenster sind laut dem EuGH-Urteil unzulässig, weil sie nur der Minderung des Verschleißes dienen.

 

30 Jahre Zeit

 

Indes erhalten deutsche Diesel-Besitzer, die schon 2015 wussten, dass ihr Auto vom VW-Abgasskandal betroffen ist, aber erst 2019 geklagt haben, keinen Schadenersatz von VW. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Ansprüche sind nach drei Jahren verjährt. In Österreich haben Gerichte entschieden, dass es sich beim Abgasskandal um eine arglistige Täuschung handelt. Letztere verjährt erst nach 30 Jahren.

 

 

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Dieselgate: Betrug darf sich nicht lohnen!