Wem steht Pflegegeld zu?
Das Ausmaß des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegebedarf. Es sind sieben Stufen vorgesehen. Erforderlich ist ein Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden pro Monat. Die Anzahl der Stunden des monatlichen Pflegebedarfs wird im Rahmen einer Begutachtung durch eine Ärztin/einen Arzt oder eine Pflegefachkraft festgelegt.
Höhe des Pflegegeldes ab 1. Jänner 2021 | ||
Pflegebedarf in Stunden pro Monat | Pflegestufe=> | Betrag in Euro monatlich (netto) |
Mehr als 65 Stunden
|
1 | 162,50 Euro |
Mehr als 95 Stunden
|
2 | 299,60 Euro |
Mehr als 120 Stunden
|
3 | 466,80 Euro |
Mehr als 160 Stunden
|
4 | 700,10 Euro |
Mehr als 180 Stunden, wenn
|
5 | 951,00 Euro |
Mehr als 180 Stunden, wenn
|
6 | 1.327,90 Euro |
Mehr als 180 Stunden, wenn
|
7 | 1.745,10 Euro |
Das Pflegegeld wird zwölf Mal pro Jahr monatlich im Nachhinein ausbezahlt. Vom Pflegegeld werden keine Lohnsteuer und kein Krankenversicherungsbeitrag abgezogen.
Ab 1. Jänner 2020 und in der Folge mit Wirkung vom 1. Jänner jeden Jahres erfolgt eine Erhöhung des Pflegegeldes in allen Stufen mit dem jeweiligen Anpassungsfaktor nach § 108fASVG.
Überprüfen Sie JETZT Ihren Pflegegeldanspruch:
Das könnte Sie auch interessieren
Nach VW folgt nun der Mercedes Abgasskandal
Was lange vermutet wurde, ist nun Realität: Auch Mercedes (Daimler AG) ist in den Diesel
WeiterlesenWie funktioniert der Bitcoin-Betrug?
Die Namen und Bilder von Stars werden häufig ohne deren Erlaubnis in solchen Anzeigen verwendet, um
WeiterlesenEuGH stoppt skandalöse Abgas-Tricksereien
Neues Urteil verbietet Abschaltesoftware, Autobauer massiv unter Druck von Kid Möchel, Dominik S
Weiterlesen