Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten zwischen uns, dem Verein für Gerechten Verbraucherschutz Österreich, Fuchsröhrenstraße 11/2/14, 1110 Wien, vertreten durch die Verbraucherschützer Marian Janachovic und Milos Andreevski (ZVR-Zahl 1692211386) und Ihnen als unseren Kunden (im Folgenden: Kunde)

(2) Das Angebot richtet sich an Verbraucher. Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Leistung nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

§ 2 Leistungsumfang

(1) Legal Help stellt den Kunden zunächst eine Plattform zur Verfügung, auf der sich der Kunde registrieren und sodann die für die Abwicklung seines Rechtsproblems erforderlichen Unterlagen hochladen oder per Post an Legal Help übersenden kann. Nach Durchsicht und Weiterleitung der Vertragsunterlagen an einen kooperierenden Rechtsanwalt (hierzu erteilt der Kunde entsprechenden sein Einverständnis), teilt Legal Help dem Kunden das Ergebnis der kostenlosen und unverbindlichen Vorprüfung hinsichtlich der Möglichkeit und Erfolgsaussichten seines Rechtsproblems mit (kostenloser Servicevertrag). Besteht nach dem Ergebnis der unverbindlichen Vorprüfung die Möglichkeit einer Prozessfinanzierung, bietet Legal Help dem Kunden die Möglichkeit an, ihn bei der Abwicklung seines Vertrages organisatorisch zu unterstützen und den Abwicklungsvorgang zu begleiten.

(3) Legal Help übernimmt auf Wunsch für den Kunden die gesamte Kommunikation mit einem kooperierenden Rechtsanwalt, den der Kunde nach Abschluss des jeweiligen Vertrages beauftragt.

Hierzu zählen insbesondere die vollumfängliche Betreuung des Mandatsverhältnisses, sowie die substanziierte Darlegung des jeweiligen Anspruchs. Die mit Legal Help kooperierenden Prozessfinanzierer sowie die mit Legal Help kooperierenden Rechtsanwälte übernehmen das Mandat bezüglich des jeweiligen Rechtsproblems. Sofern der Kunde über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, entstehen die Kosten eines möglichen Selbstbehaltes der Rechtsschutzversicherung. Im Übrigen richten sich die Kosten nach der individuellen Vereinbarung mit dem jeweiligen Prozessfinanzierer oder bei einem Fixpaket mit dem jeweiligen Rechtsanwalt.

(4) Legal Help wird nicht Vertragspartei des Mandatsverhältnisses zwischen dem Kunden und Rechtsanwalt oder dem Kunden und dem Prozessfinanzierer. Das Mandatsverhältnis kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem vom Kunden beauftragten Rechtsanwalt zustande.

(5) Legal Help bietet keine Rechts- oder Steuerberatung an.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Kostenloser Servicevertrag

Legal Help bietet dem Kunden den Abschluss eines kostenlosen Servicevertrags an (Angebot). Der Kunde nimmt das Angebot an, indem er seine Daten zur Erstellung eines Nutzerprofils eingibt sowie die relevanten Vertragsdokumente auf der Plattform hochlädt oder per Post an Legal Help übersendet und sodann ausdrücklich bestätigt, dass er mit der Weiterleitung der Daten an einen mit Legal Help kooperierenden Rechtsanwalt zum Zweck der rechtlichen Prüfung einverstanden ist und anschließend auf das Feld [kostenlose Erstberatung erhalten] klickt (Annahme).

(2) Kostenpflichtiger Servicevertrag

Kostenpflichtige Serviceverträge sind immer mit dem jeweiligen Prozessfinanzierer bzw. mit dem jeweiligen Rechtsanwalt separat abzuschließen. Legal Help steht ausdrücklich dafür keine Kick-Back-Zahlung zu! Legal Help finanziert sich ausschließlich durch freiwillige Spenden bzw. kann seine Tätigkeit durch ehrenamtliches Engagment aufrechterhalten.

§ 4 Datenschutz

(1) Legal Help legt großen Wert auf den Schutz personenbezogener Daten. Legal Help erhebt und verarbeitet diese nur in dem in der Datenschutzerklärung beschriebenen Umfang. Der Kunde erklärt sich mit der Verarbeitung seiner Daten im vertraglich gebotenen Umfang einverstanden. Weitere Informationen hierzu kann der Kunde der Datenschutzerklärung entnehmen.

(2) Legal Help verpflichtet sich, über alle Informationen, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Kunden bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn das der Kunde sie von der Schweigepflicht entbindet.