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Dieselgate – Elementor

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Haben Sie bereits ein Infoschreiben mit der Aufforderung zum Software-Update erhalten?

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In nur drei Schritten zu Ihrem Schadenersatz

1. Diesel-Formular ausfüllen

2. Unsere Anwälte übernehmen für Sie

3. Sie erhalten ihre Entschädigung

Fragen und Antworten zum Abgasskandal

In der Regel informieren die Hersteller die Besitzer der betroffenen Autos schriftlich und fordern sie zu einem Software-Update in einer Vertragswerkstatt auf. Auf den Webseiten der meisten Hersteller finden Sie Formulare, auf denen Sie mithilfe Ihrer Fahrgestellnummer (FIN) herausfinden können, ob Ihr Auto betroffen ist.

Außerdem listet das Kraftfahrtbundesamt (KBA) sämtliche angeordneten Rückrufaktionen im Dieselskandal für Sie auf. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist, machen Sie unseren Schnellcheck, oder kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.

Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger ab dem Tag der Klage-Einreichung Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen.

Ihr Fahrzeug überschreitet die Schadstoff-Grenzwerte, die von der EU festgelegt wurden. Daraus folgt, dass Sie ein Software-Update oder eine Umrüstung vornehmen müssen. Diese werden in der Regel in Vertragswerkstätten vorgenommen und dauern ca. eine Stunde. Rechtlich sind Sie nicht dazu verpflichtet, ihr Auto nachrüsten zu lassen.

Mögliche Folgen der Nachrüstung sind veränderte Motorgeräusche, eine verkürzte Motorlebensdauer und höhere Verbrauchswerte. Ihre Ansprüche gegen den Hersteller werden durch die Aufrüstung nicht beeinträchtigt.

Ja, bereits über 20.000 Österreicher wehren sich gegen den Betrug der Autohersteller.

Im Grunde nichts. Entweder verfügen sie über eine Rechtsschutzversicherung, oder wir versuchen für Sie einen passenden Prozessfinanzierer zu finden. Wir empfehlen, unseren Rechtsanwälten die Kommunikation mit dem Rechtsschutzversicherer zu überlassen, da diese die Erfahrung aus hunderten Fällen haben.

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